20.000 Cannabissamen nach Zollbeschlagnahmung freigegeben – was dahintersteckt
Felicia Beyer20.000 Cannabissamen nach Zollbeschlagnahmung freigegeben – was dahintersteckt
Ein niederländisches Unternehmen hat 20.000 Cannabissamen zurückerhalten, nachdem deutsche Zollbehörden diese freigegeben hatten. Die Samen waren zunächst im August beschlagnahmt worden, wurden jedoch nach einer Prüfung am 22. Oktober 2025 wieder herausgegeben. Beamte bestätigten, dass die Rückgabe rechtmäßig nach den deutschen Einfuhrbestimmungen erfolgte.
Die Lieferung war Anfang August bei einer Routinekontrolle im Kreis Viersen, nahe der niederländischen Grenze, gestoppt worden. Zollbeamte in Krefeld hatten die Samen im Rahmen standardmäßiger Überprüfungen sichergestellt.
Eine spätere Untersuchung ergab, dass es sich bei den Samen um zugelassenes Vermehrungsmaterial handelte, dessen Einfuhr nach Deutschland erlaubt ist. Nach der Feststellung, dass keine Rechtsverstöße vorlagen, genehmigten die Behörden die Freigabe. Das niederländische Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist, nahm die Sendung am 22. Oktober beim Zollamt Krefeld in Empfang.
Der Fall endete mit der Rückgabe aller 20.000 Samen an den rechtmäßigen Eigentümer. Es wurden keine Anklagen erhoben, und das Unternehmen konnte die Lieferung wieder übernehmen. Der Vorfall unterstreicht die rechtliche Unterscheidung zwischen Cannabissamen und anderen kontrollierten Substanzen in Deutschland.






