70.000 Euro unangemeldet: Zwei Männer mit Bargeld am Flughafen gestoppt
Maria-Luise Kensy70.000 Euro unangemeldet: Zwei Männer mit Bargeld am Flughafen gestoppt
Zwei arbeitslose niederländische Staatsbürger wurden am 21. April 2025 von der deutschen Bundespolizei gestoppt, als sie versuchten, 70.000 Euro in bar von Deutschland in den Irak zu bringen. Sie reisten mit drei weiteren Erwachsenen und einem Kind, als die Behörden einschritten.
Der 35-jährige Mann, ursprünglich aus Afghanistan, trug 20.000 Euro in einer Umhängetasche bei sich. Sein Begleiter, ein 36-jähriger Iraker, hatte 50.000 Euro in einer ähnlichen Tasche. Gemeinsam hatten sie den vollen Betrag nicht wie von den deutschen Zollvorschriften verlangt deklariert.
Nach deutschem Recht müssen Reisende, die mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld ein- oder ausreisen, dies dem Zoll melden. Diese Regelung dient der Verhinderung illegaler grenzüberschreitender Bargeldbewegungen sowie der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Straftaten. Zwar gibt es keine Obergrenze für die mitgeführte Bargeldmenge, doch ist die Nichtdeklaration eine Ordnungswidrigkeit.
Der 35-Jährige behauptete, er habe versucht, das Geld zu deklarieren, aber das Zollbüro im Abflugbereich nicht gefunden. Allerdings konnte er keine nachvollziehbare Erklärung für die Herkunft des Bargelds oder den Grund, warum sein Begleiter einen Teil davon bei sich trug, liefern. Die Zollbehörden beschlagnahmten die gesamten 70.000 Euro und leiteten verwaltungsrechtliche Verfahren gegen beide Männer ein.
Das Geld bleibt im Rahmen der laufenden Ermittlungen eingezogen. Zollbeamte betonen erneut, dass das Mitführen großer Bargeldsummen zwar erlaubt sei, die korrekte Deklaration jedoch verpflichtend ist. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Finanztransparenzgesetzen bei Grenzübertritten.
