AfD-Funktionär Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren in NRW
Felicia BeyerAfD-Funktionär Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren in NRW
In dem laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm aus Wuppertal ist ein Befangenheitsantrag eingereicht worden. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen stellte den Antrag am 26. September beim Landesparteigericht. Zweifel an der Unparteilichkeit gibt es wegen Schramms Verbindungen zu zentralen Parteifiguren sowie zu einem an dem Verfahren beteiligten Richter.
Das Ausschlussverfahren gegen Schramm begann im Juli. Trotz des laufenden Prozesses kandidierte er erfolgreich für den Wuppertaler Stadtrat und zog ein. Seine Kritiker werfen ihm vor, durch seinen Militärdienst für die Ukraine gegen Russland parteiisches Verhalten an den Tag zu legen – ein Vorwurf, den Schramm zurückweist.
Auch Schramms Netzwerk innerhalb der Partei steht in der Kritik. Seine Beziehung zum AfD-Landtagsabgeordneten Sven Tritschler sowie seine Rolle im Ortsverband werfen Fragen nach der Fairness des Verfahrens auf. Richter Hartmut Beucker, der den Fall leitet, gehört derselben AfD-Fraktion im Landtag an wie Tritschler. Dass Beucker bereits an Schramms ursprünglicher Mitgliedschaftsaufnahme beteiligt war, schürt zusätzliche Bedenken hinsichtlich möglicher Voreingenommenheit.
Auf den Befangenheitsantrag reagierte Schramm mit den Worten: „AfD NRW macht halt AfD-NRW-Dinge.“ Innerhalb seines Ortsverbands genießt er weiterhin breite Unterstützung, die hinter ihm steht und die Vorwürfe zurückweist.
Nun muss das Parteigericht entscheiden, ob Richter Beucker sich aus dem Verfahren zurückziehen soll. Schramms politische Zukunft bleibt ungewiss, solange das Ausschlussverfahren läuft. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob seine Mitgliedschaft in der AfD widerrufen oder aufrechterhalten wird.






