Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Reiseerlaubnis
Hilde KochBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Reiseerlaubnis
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Verlust von 240 Euro, nachdem es versucht hatte, über eine gefälschte Website eine britische Reiseerlaubnis zu beantragen. Misstrauisch wurden die beiden, als die geforderte Zahlungssumme ungewöhnlich hoch erschien. Daraufhin erstatteten sie am 13. März 2026 Online-Anzeige bei der Polizei.
Die beiden hatten im Internet nach einer Möglichkeit gesucht, eine Electronic Travel Authorisation (ETA) zu beantragen – ein Dokument, das seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien verpflichtend ist. Sie gaben ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen auf einer Seite ein, die sie für offiziell hielten. Als die Gesamtkosten jedoch auf etwa 240 Euro anstiegen, wurden sie stutzig.
Die tatsächliche Gebühr für einen ETA-Antrag beträgt lediglich 18,50 Euro pro Person. Die offizielle Website unter gov.uk/eta ist die einzige autorisierte Plattform für Anträge. Das Paar verweigerte die Zahlungsfreigabe und kontaktierte umgehend seine Bank, um die Karte sperren zu lassen.
Die Verbraucherzentrale warnt Reisende eindringlich, Websites vor der Eingabe sensibler Daten genau zu prüfen. Betrügerische Seiten imitieren oft offizielle Portale, verlangen jedoch überhöhte Gebühren oder stehlen persönliche Informationen. Die Behörden betonen, dass ETA-Anträge ausschließlich über die offiziellen Kanäle der britischen Regierung gestellt werden müssen.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Dennoch zeigt der Vorfall, wie gefährlich gefälschte Reiseerlaubnis-Seiten sein können. Die Polizei ermittelt derzeit in dem Fall, während Verbraucherschützer Reisende dringend auffordern, vor Zahlungen die URLs genau zu überprüfen. Die offizielle ETA bleibt der einzige gültige Weg, um eine Einreiseerlaubnis nach Großbritannien zu erhalten.






