25 June 2026, 10:15

Datenschutzreform: Zentralisierung oder Föderalismus – wer setzt sich durch?

Zentrale Datenschutzaufsicht
				Was bringt eine zentrale Aufsichtsbehörde?

Datenschutzreform: Zentralisierung oder Föderalismus – wer setzt sich durch?

Deutsche Unternehmen äußern zunehmend Bedenken hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen. Sie verweisen auf rechtliche Unsicherheiten, übermäßigen Aufwand und mangelnde Einheitlichkeit als zentrale Problemfelder. Behörden und Datenschutzbeauftragte fordern nun mehr Gleichförmigkeit im System.

Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, die Datenschutzaufsicht unter einer einzigen Behörde zu zentralisieren. Dieser Plan stößt auf geteilte Reaktionen. Bettina Gayk, die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, kritisierte den Vorstoß und plädierte stattdessen für einen konsistenten rechtlichen Rahmen, der sicherstellt, dass die Datennutzung die Grundrechte wahrt.

Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Datenschutz, betonte die Bedeutung der Landesdatenschutzbeauftragten, die regionalen wirtschaftlichen und strukturellen Bedürfnisse zu verstehen. Auch die Datenschutzkonferenz (DSK) sprach sich für einen zentralisierten Ansatz bei Fällen aus, die unter das Bundesdatenschutzgesetz fallen. Gleichzeitig signalisierte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Bereitschaft, diese zentrale Aufsichtsrolle zu übernehmen.

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Doch nicht alle unterstützen die Zentralisierungspläne. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) zeigte sich skeptisch gegenüber den angeblichen Vorteilen. Die Aufsichtsbehörden selbst setzen sich für eine bessere Abstimmung ein – sowohl untereinander als auch mit den weiteren europäischen Digitalgesetzen.

Die Debatte um die Reform des Datenschutzes geht weiter. Während Unternehmen nach Klarheit und Vereinfachung streben, zielen die Behörden auf eine bessere Koordinierung ab. Die geplante Zentralisierung könnte die Aufsicht neu gestalten, doch in einigen Kreisen regt sich weiterhin Widerstand.

Quelle