Energieeffizienzgesetz reformiert: Lockerungen für Rechenzentren und Unternehmen
Hilde KochEnergieeffizienzgesetz reformiert: Lockerungen für Rechenzentren und Unternehmen
Der Bundeskabinett hat Änderungen am Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Die Reformen lockern die Vorgaben für Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren, räumen ihnen mehr Zeit für die Zielerreichung ein und streichen einige Pflichten vollständig.
Ursprünglich sah das Gesetz vor, dass Behörden und Unternehmen ihren Energieverbrauch und -verschwendung reduzieren müssen. Rechenzentren unterlagen besonders strengen Regeln, da sie einen hohen Strombedarf haben und ihr Abwärmepotenzial besser genutzt werden könnte.
Nach den neuen Bestimmungen haben Rechenzentren nun bis 2030 Zeit, ihren Stromverbrauch vollständig durch erneuerbare Energien auszugleichen – die bisherige Frist war kürzer. Zudem müssen sie Abwärme nur noch nutzen, wenn ein lokales Fernwärmenetz verfügbar ist.
Die Effizienzziele für Rechenzentren wurden herabgestuft, die Umsetzungsfristen von zwei auf vier Jahre verlängert. Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gilt künftig nur noch für Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden. Das Bundeswirtschaftsministerium begründete die Änderungen mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die Reaktionen aus der Wirtschaft fallen gemischt aus. Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), bezeichnete die Reformen als „große Entlastung“ für die Unternehmen. Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte hingegen, die Bundesregierung vernachlässige den Ausgleich zwischen Klimazielen und wirtschaftlichen Interessen. Die Änderungen sind bereits in Kraft getreten.
