EU-Datengesetz in Kraft – doch Deutschland fehlt die nationale Umsetzung noch
Felicia BeyerEU-Datengesetz in Kraft – doch Deutschland fehlt die nationale Umsetzung noch
EU-Datengesetz gilt seit September 2025 – doch Deutschland fehlt noch das nationale Umsetzungsgesetz
Das EU-Datengesetz ist seit dem 12. September 2025 in Kraft, doch Deutschland verfügt bisher über kein nationales Gesetz zu dessen Durchsetzung. Ohne diese Umsetzung bleibt die Verordnung im Land weitgehend wirkungslos. Nun bereiten die Behörden die Finalisierung des Gesetzesentwurfs vor, um die Regeln in die Praxis zu überführen.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit am Datengesetz-Durchführungsgesetz (DADG), das bisher noch nicht verabschiedet wurde. Sobald der Bundestag und der Bundesrat zugestimmt haben, tritt das Gesetz am Tag nach seiner offiziellen Verkündung in Kraft. Bis dahin gilt das EU-Datengesetz in Deutschland ohne volle nationale Absicherung.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernimmt die federführende Rolle bei der Überwachung der Einhaltung des Datengesetzes. Zu ihren Aufgaben gehören die Zulassung von Schlichtungsstellen, die Durchsetzung von Artikel 38, die Durchführung von Ermittlungen sowie die Verhängung von Bußgeldern. Parallel dazu wird der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) datenschutzrechtliche Belange bei privaten Unternehmen regeln – in Abstimmung mit branchenspezifischen Aufsichtsbehörden.
Bei Verstößen gegen die DSGVO behält der BfDI seine bisherigen Befugnisse und wendet das bestehende Sanktionssystem an. Der DADG-Entwurf sieht für Verstöße gegen das Datengesetz ein gestuftes Bußgeldsystem vor: Die Strafen beginnen bei 50.000 Euro und können in schweren Fällen bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Zudem hat die Regierung beschlossen, die Datenschutzaufsicht beim BfDI zu zentralisieren und die Rolle der Landesbehörden zurückzufahren.
Solange das DADG nicht in Kraft ist, bleibt das EU-Datengesetz in Deutschland ein "zahnloser Tiger". Sobald das Gesetz gilt, wird die BNetzA für die Durchsetzung sorgen, während der BfDI datenschutzrechtliche Fragen regelt. Die neue Regelung führt zwar strengere Strafen ein – doch ihre Wirkung hängt von den nächsten Schritten der Regierung ab.






