FKS kontrolliert unangekündigt Hotels und Gastronomie auf Mindestlohn und Sozialbetrug
Felicia BeyerFKS kontrolliert unangekündigt Hotels und Gastronomie auf Mindestlohn und Sozialbetrug
Die Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) führt derzeit bundesweit unangekündigte Kontrollen in der Hotel- und Gastronomiebranche durch. Im Fokus stehen die Einhaltung des Mindestlohns, die korrekte Arbeitszeiterfassung sowie die Erfüllung der Sozialversicherungspflichten. Die Ergebnisse der heutigen Schwerpunktaktion werden in einer separaten Presseerklärung nächste Woche veröffentlicht.
Die Behörde mit über 2.600 Mitarbeitenden prüft, ob Unternehmen den aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde einhalten, der seit dem 1. Januar 2025 gilt. Zudem werden Lohnabrechnungen, Finanzunterlagen und Arbeitszeitnachweise auf ihre Richtigkeit überprüft.
Die Kontrollen erstrecken sich auch auf weitere rechtliche Vorgaben: Die Prüfteams überprüfen, ob Arbeitgeber die vorgeschriebenen Ausweisdokumente mitführen und sichtbar aushängen. Zudem werden Fälle illegaler ausländischer Beschäftigung sowie unrechtmäßige Bezüge von Sozialleistungen untersucht.
Die Hotel- und Gastronomiebranche wurde aufgrund ihrer großen Belegschaft und hohen Beschäftigungsdichte als Schwerpunkt ausgewählt. Zu den Maßnahmen gehören Befragungen von Mitarbeitenden sowie umfassende Prüfungen der Betriebsunterlagen.
Die Ergebnisse der aktuellen Kontrollwelle werden nächste Woche veröffentlicht. Ziel der FKS ist es, Arbeitsgesetze durchzusetzen und Verstöße in zentralen Wirtschaftsbereichen zu verhindern. Bei festgestellten Verstößen drohen Unternehmen Bußgelder oder weitere Ermittlungen.






