26 April 2026, 08:23

Fünf Männer bei illegaler Baustellenarbeit in Gladbeck erwischt – Ermittlungen gegen Arbeitgeber

Schwarzes und weißes Foto einer deutschen Fabrik aus dem 19. Jahrhundert mit Arbeitern, die an einer Maschine arbeiten, umgeben von Metallstangen und -pfählen, beschriftet mit "Neue Eisenglebeerei, die erste Fabrik in Deutschland" unten.

Fünf Männer bei illegaler Baustellenarbeit in Gladbeck erwischt – Ermittlungen gegen Arbeitgeber

Fünf Ausländer bei illegaler Arbeit auf Baustelle in Gladbeck erwischt

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Bei einer Kontrollaktion auf einer Baustelle in Gladbeck wurden fünf ausländische Staatsbürger ohne gültige Arbeitserlaubnis angetroffen. Die Behörden stellten fest, dass den Männern die erforderlichen Visa oder Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung in Deutschland fehlten. Der Vorfall hat nun strafrechtliche Ermittlungen und weitere Untersuchungen gegen ihren Arbeitgeber zur Folge.

Am 22. Oktober 2025 führten Beamte der Zollbehörde Dortmund und des Ausländeramts Gladbeck eine Routinekontrolle auf einer Baustelle für Glasfaserinstallationen durch. Dabei wurden vier usbekische und ein turkmenischer Staatsbürger ohne gültige Papiere aufgegriffen. Nach deutschem Recht benötigen Angehörige beider Nationalitäten für einen Aufenthalt und eine Beschäftigung in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Einer der Usbeken war bereits wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland aktenkundig. Da keiner der Männer die notwendigen Genehmigungen vorlegen konnte, wurden sie vorläufig von den Zollbeamten festgehalten. Die Verdächtigen wurden anschließend an das Ausländeramt übergeben, das nun über ihren weiteren Verbleib in Deutschland entscheidet.

Der Arbeitgeber, ein in Polen ansässiges Unternehmen, steht unter dem Verdacht, gegen Arbeitsgesetze verstoßen zu haben. Geprüft wird derzeit, ob das Unternehmen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die besonderen Arbeitsvorschriften der Fleischindustrie eingehalten hat. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Strafen ab 200 Euro werden zudem im Gewerbezentralregister eingetragen.

Die fünf Männer befinden sich weiterhin in Gewahrsam der Ausländerbehörde, während ihre Fälle geprüft werden. Ihrem Arbeitgeber drohen bei Verstößen gegen deutsche Arbeitsvorschriften rechtliche Konsequenzen. Das weitere Verfahren wird zeigen, ob zusätzliche Sanktionen oder Abschiebungen folgen.

Quelle