29 April 2026, 22:20

Mann transportiert illegalen Sondermüll durch Bielefelds Tunnel – jetzt droht Anklage

Schilder am Straßenrand mit der Aufschrift "Melden Sie illegale Müllentsorgung und Verschmutzung" mit Bäumen und Pflanzen im Hintergrund und einer Tafel mit Text im Vordergrund.

Mann transportiert illegalen Sondermüll durch Bielefelds Tunnel – jetzt droht Anklage

Ein 69-jähriger Mann aus Bielefeld ist angeklagt worden, nachdem Behörden seinen überladenen Pferdeanhänger im Ostwestfalendamm-Tunnel gestoppt hatten. Das Fahrzeug transportierte gefährlichen Abfall, darunter ölverschmierte Fässer und mit Kühlmittel gefüllte Kühler, ohne die erforderlichen Genehmigungen. Die Ermittlungen förderten multiple Verstöße gegen Umwelt- und Steuerrecht zutage.

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Der Vorfall begann, als der Fahrer mit einem Anhänger gesichtet wurde, der etwa 2,2 Meter über die Ladeklappe hinaus beladen war. Bei einer Kontrolle entdeckten Beamte alte Haushaltsgeräte, Aluminiumschrott und Stahlabfälle, die sowohl im Fahrzeuginneren als auch auf der Ladefläche verstreut waren.

Weitergehende Überprüfungen brachten einen zweiten Anhänger ans Licht, der mit gefährlichen Stoffen beladen war – darunter mit Altöl beschichtete Fässer und Autokühler, die noch Kühlflüssigkeit enthielten. Der Mann konnte keine gültigen Papiere für den Umgang oder Transport von Schrott und Sondermüll gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz vorweisen.

Später stellte sich heraus, dass er etwa 20 bezahlte Entsorgungsaufträge ohne die notwendige Genehmigung durchgeführt hatte. Das Bielefelder Zollamt wurde eingeschaltet, um mögliche Steuerhinterziehung zu prüfen, da der Verdacht aufstieg, der Mann habe Geschäftsgebühren nicht abgeführt. Das städtische Ordnungsamt veranlasste daraufhin, dass der Anhänger zu einem kommunalen Recyclinghof gebracht wurde, um die gefährlichen Inhalte fachgerecht zu entsorgen.

Dem Mann drohen nun mehrere Anklagepunkte, darunter Umweltvergehen, Verstöße gegen das Steuerrecht und Zuwiderhandlungen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Fall wurde an Zoll- und Aufsichtsbehörden zur weiteren Bearbeitung übergeben. Die sachgemäße Entsorgung des beschlagnahmten Abfalls läuft derzeit in einer dafür vorgesehenen Anlage.

Quelle