Neue Verkehrsregeln und Büchereigebühren: Lünens Amtsblatt 14/2026 veröffentlicht
Stephen SchleichNeue Verkehrsregeln und Büchereigebühren: Lünens Amtsblatt 14/2026 veröffentlicht
Die neueste Ausgabe des Amtsblatts der Stadt Lünen (Nr. 14/2026) erschien am Dienstag, dem 31. März 2026. Darin finden Bürgerinnen und Bürger mehrere neue Allgemeinverfügungen sowie aktualisierte Benutzungs- und Gebührenordnungen für die Stadtbücherei.
Enthalten sind vier allgemeine verwaltungsrechtliche Anordnungen zu Verkehrsflächen. Eine betrifft den Alten Kirchweg und umfasst Grundstücke in Altlünen (Flurstückkarte 15, Flurstücke 390, 651 und 1864) sowie weitere Abschnitte (Flurstückkarte 15, Flurstück 1246; Flurstückkarte 16, Flurstück 475). Eine weitere Verfügung gilt für die Straße Am Christinentor in Lünen (Flurstückkarte 10, Flurstücke 1750 und 1752). Eine dritte Anordnung bezieht sich auf die Oststraße, eine Sackgasse in Altlünen (Flurstückkarte 10, Flurstück 2184). Alle Verfügungen stützen sich auf § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Zudem kündigt das Amtsblatt die neue Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lünen an. Druckexemplare des Amtsblatts sind kostenlos am Informationsschalter im Foyer des Rathauses (Willy-Brandt-Platz 1) erhältlich. Eine Online-Version steht auf der offiziellen Website der Stadt zur Verfügung.
Bisher liegen keine Meldungen über konkrete Änderungen für Fußgänger, Radfahrer oder Anwohner in Altlünen oder Lünen im Zusammenhang mit den Anordnungen vor.
Die aktuelle Ausgabe informiert über rechtliche Neuerungen im Straßenverkehr und bei den Büchereidienstleistungen. Interessierte können sich ein kostenloses Druckexemplar im Rathaus abholen oder die Ausgabe online einsehen. Die neuen Regelungen sind ab sofort in Kraft.






