NRW übernimmt Asylunterbringung – Kommunen entlastet, Kritik bleibt laut
Hilde KochAsylrecht: Land entlastet Kommunen von Unterbringungspflicht - NRW übernimmt Asylunterbringung – Kommunen entlastet, Kritik bleibt laut
Nordrhein-Westfalen hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Zuständigkeit für bestimmte Asylsuchende von den Kommunen auf landeseigene Einrichtungen überträgt. Betroffen sind Personen mit offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen. Die Regelung gilt bis Ende 2030. Befürworter argumentieren, sie entlaste die Kommunen, während Kritiker vor unbeabsichtigten Folgen warnen.
Das Gesetz wurde vom Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP verabschiedet. Es ermöglicht dem Land, Asylbewerber, deren Anträge als offensichtlich unbegründet oder unzulässig eingestuft werden, für bis zu 24 Monate unterzubringen. Ausnahmen gelten für schutzbedürftige Gruppen, darunter Familien mit minderjährigen Kindern, Schwangere, Menschen mit Behinderungen, Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und ältere Menschen.
Die AfD versuchte, das Gesetz durch Streichung der Ausnahmen und Zeitbegrenzungen zu ändern, fand jedoch keine Unterstützung. SPD und AfD enthielten sich bei der Abstimmung. Die SPD kritisierte den Schritt als "Symbolpolitik ohne nachhaltige Entlastung" und warnte, dass längere Isolation psychische Belastungen verschärfen und die Integration erschweren könnte.
Josefine Paul, die grüne Flüchtlingsministerin des Landes, verteidigte das System. Staatliche Einrichtungen böten sowohl eine wichtige Pufferfunktion als auch langfristige Kapazitäten für die Bewältigung der Asylverfahren, erklärte sie.
Das Gesetz tritt bis zum 31. Dezember 2030 in Kraft. Die Kommunen tragen dann nicht mehr die Kosten für die Unterbringung von Asylsuchenden mit geringen Bleibeperspektiven. Stattdessen übernimmt das Land ihre Unterbringung für maximal zwei Jahre – mit besonderem Schutz für definierte vulnerable Gruppen.






