NRW will Richter bis 69 Jahre im Amt halten – Flexibilität für die Justiz
Hilde KochRichter in NRW können länger arbeiten - NRW will Richter bis 69 Jahre im Amt halten – Flexibilität für die Justiz
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der Richtern ermöglichen soll, über das bisherige Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Nach den geplanten Änderungen könnten Richter ihre Tätigkeit bis zum 69. Lebensjahr fortsetzen, statt wie bisher mit 67 Jahren auszuscheiden. Der Vorstoß folgt einem Antrag des Landtages von Anfang Juli, der eine Überarbeitung des Landesrichtergesetzes gefordert hatte.
Aktuell müssen Richter in Nordrhein-Westfalen mit 67 Jahren in den Ruhestand treten. Das Gesetz sieht derzeit keine freiwillige Verlängerung der Amtszeit vor – selbst wenn ein Richter weiterarbeiten möchte. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) argumentierte, dass erfahrene Richter dem Justizsystem wertvolles Fachwissen einbrächten. Die Möglichkeit einer Verlängerung ihrer Dienstzeit würde den Gerichten zudem mehr Flexibilität bieten, so Limbach.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Debatte vorgelegt. Bei einer Verabschiedung würde das Landesrichtergesetz geändert, um Verlängerungen bis zum 69. Lebensjahr zuzulassen. Der Vorschlag geht auf eine Aufforderung des Parlaments zurück, das die Regierung im Frühsommer mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragt hatte.
Ziel der geplanten Reform ist es, erfahrene Richter länger in ihren Ämtern zu halten. Gleichzeitig soll das Justizsystem des Landes flexibler werden. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Landtag, der den Entwurf in den kommenden Wochen beraten wird.






