07 June 2026, 12:18

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch sorgt für Streit

Standesaemter sollen Missbrauch stoppen

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch sorgt für Streit

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben in Deutschland über 25.000 Menschen ihr Geschlecht rechtlich ändern lassen. Das Gesetz verzichtet auf Gutachten und verlangt lediglich eine einfache Erklärung beim Standesamt. Nun sorgen sich drei Ministerinnen wegen möglicher Missbräuche und schlagen schärfere Kontrollen vor.

Die von der Ampelkoalition beschlossene Regelung ermöglicht es Personen, ihr rechtliches Geschlecht ohne medizinische oder psychologische Begutachtung zu ändern. Bis Ende 2025 hatten bereits mehr als 25.000 Menschen von dem vereinfachten Verfahren Gebrauch gemacht.

Doch einige prominente Fälle haben Zweifel an der Missbrauchsanfälligkeit geweckt: Der Neonazi Sven Liebich ließ sich rechtmäßig in Marla-Svenja Liebich umbenennen und pocht nun darauf, seine Haftstrafe in einer Fraueneinrichtung abzusitzen. Ein weiterer Fall betrifft einen Polizisten in Nordrhein-Westfalen, der sein Geschlecht änderte, um eine Beförderung zu erlangen – und stattdessen ein Disziplinarverfahren am Hals hatte.

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Aktuell dürfen Standesämter selbst bei Verdacht auf Missbrauch keine Geschlechtsänderungen ablehnen. Drei Ministerinnen wollen dies nun ändern: Ihr Entwurf sieht vor, dass Standesämter offensichtliche Betrugsfälle blockieren können. Verdächtige Anträge könnten zudem an ein Gericht oder eine zentrale Prüfstelle weitergeleitet werden.

Ziel der Novelle ist es, das Prinzip der Selbstbestimmung zu wahren, aber gleichzeitig öffentliche Bedenken auszuräumen. Doch wie der Fall Liebich zeigt, garantiert eine Geschlechtsänderung allein noch nicht das gewünschte Ergebnis.

Die geplanten Änderungen sollen den Standesämtern mehr Spielraum geben, um betrügerische Anträge zu verhindern. Bei Annahme könnten verdächtige Fälle vor Gericht oder eine eigens eingerichtete Prüfbehörde gebracht werden. Der Vorstoß folgt einer wachsenden Kritik an der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes.

Quelle