Stadtrat behält Sitzverteilung trotz dreier Einsprüche bei
Die Stadtverwaltung hat drei Einsprüche gegen die Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Kritiker hatten die mathematische Methode zur Berechnung der Sitze angezweifelt. Die Behörden erklärten die Beschwerden aufgrund unzutreffender rechtlicher Argumente für unzulässig.
Die Einsprüche stammten von den Mitgliedern des Wahlausschusses, Michael Kirbach und Anissa Saysay, sowie vom Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz. Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe anfechten. Der Wahlprüfungsausschuss prüft solche Einsprüche zunächst, bevor sie an den Rat weitergeleitet werden.
In diesem Fall hielt die Verwaltung die Einsprüche für fehlerhaft. Die von den Einsprechenden angeführten Satzungen waren für die Berechnung der Sitzverteilung nicht relevant. Folglich wurden die Beschwerden umgehend abgewiesen.
Der nächste Schritt erfolgt in der konstituierenden Sitzung des Rates. Dort werden die neu gewählten Vertreter die Einsprüche erneut prüfen. Ihre Entscheidung wird darüber bestimmen, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden. Die Ablehnung der Einsprüche bedeutet, dass die aktuelle Sitzverteilung vorerst Bestand hat. Der Wahlprüfungsausschuss wird das Prüfverfahren wie gesetzlich vorgeschrieben fortsetzen. Eine endgültige Entscheidung wird der Rat in den kommenden Wochen treffen.






