Stichwahl in Bergisch Gladbach: OB und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Felicia BeyerStichwahl in Bergisch Gladbach: OB und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Bergisch Gladbach wählt am Sonntag, den 28. September 2025, in einer Stichwahl den Oberbürgermeister und den Landrat
Die Abstimmung folgt auf die Kommunalwahl am 14. September, wobei dieselben Wahllokale für beide Termine genutzt werden. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wähler, die vor dem 14. September Briefwahl beantragt hatten, können diesmal nicht persönlich vor Ort wählen.
Briefwahlunterlagen können im Wahlamt der Stadt gegen Vorlage eines Personalausweises angefordert werden. Die Unterlagen können bis Sonntag, 18 Uhr, über die städtischen Briefkästen oder direkt im zentralen Wahlamt abgegeben werden. Das Wahlamt bestätigt auf Anfrage auch den Bearbeitungsstand und den Versand der Unterlagen.
Wer seine Unterlagen nicht erhält, kann dies bis Samstag, den 27. September, 12 Uhr, melden und Ersatzdokumente abholen. In Notfällen – etwa bei plötzlicher Erkrankung – ist eine nachträgliche Beantragung der Briefwahl noch bis Sonntag, 15 Uhr, möglich. Dafür sind ein ärztliches Attest sowie eine Vollmacht für einen Bevollmächtigten erforderlich.
Die automatische Zusendung der Stichwahlunterlagen beginnt am Montag, den 22. September, für alle, die diese bereits für die erste Wahl angefordert hatten.
Das Wahlamt bleibt zentrale Anlaufstelle für Anträge, Bestätigungen und Ersatzausgaben. Die Wähler haben die Wahl zwischen Brief- und Präsenzwahl. Alle Fristen und Abläufe sind klar geregelt, um einen reibungslosen Wahlvorgang zu gewährleisten.






