23 May 2026, 08:23

Streit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße endet mit behördlicher Bestätigung

Stadtaufsicht für Altenberger-Dom-Straße: Verwaltung hat rechtmäßig gehandelt

Streit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße endet mit behördlicher Bestätigung

Gegen die Pläne der Stadt zur Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde Beschwerde eingelegt. Die Kritiker behaupteten, die Änderungen erforderten ein formelles Planfeststellungsverfahren. Nach Prüfung entschied die örtliche Behörde jedoch, dass die Stadt rechtmäßig gehandelt habe.

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Im Mittelpunkt der Neugestaltung steht die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch angepasste Fahrbahnbreiten, die Einrichtung von Radwegen und die Verbreiterung der Gehwege. Streitpunkt war, ob die geplanten Maßnahmen ein vollständiges Planfeststellungsverfahren notwendig machten. Die Beschwerdeführer bestanden darauf, dass die Umgestaltung so umfangreich sei, dass ein solches Verfahren erforderlich wäre. Die Stadt argumentierte hingegen, es handele sich um geringfügige Anpassungen, die in den Ermessensspielraum der Straßenverkehrsbehörde fielen.

Die lokale Behörde bestätigte die Position der Stadt. Rechtlich betrachtet erweitern die Änderungen weder die Kapazität für Kraftfahrzeuge noch stellen sie einen grundlegenden Umbau dar. Vielmehr sollen sie die Straße an moderne Sicherheitsstandards anpassen.

Die derzeitigen Rad- und Gehwege an der Altenberger-Dom-Straße entsprechen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaßen. Zudem stellen Parkplätze entlang der Straße ein Sicherheitsrisiko dar. Um diese Probleme zu lösen, schlägt die Stadt vor, die Fahrspuren zu verengen, ordnungsgemäße Radwege anzulegen und die Gehwege zu verbreitern.

Obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht, gab die Stadt den Anwohnern die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern. Die Umgestaltung konzentriert sich auf praktische Verbesserungen statt auf einen kompletten Neubau. Die Entscheidung der Behörde bestätigt, dass das Vorgehen der Stadt rechtmäßig ist. Für die Aufwertung der Altenberger-Dom-Straße wird kein Planfeststellungsverfahren erforderlich sein. Die Maßnahmen können nun umgesetzt werden und sollen die Sicherheit für Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer gleichermaßen erhöhen.

Quelle