18 June 2026, 00:19

Telemedizin-Terminal in Apotheke: Warum die Kammer den Fortschritt blockiert

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Telemedizin-Terminal in Apotheke: Warum die Kammer den Fortschritt blockiert

Jürgen Schäfer, Inhaber der Franziskus-Apotheke in Winterberg, wollte einen Telemedizin-Terminal des Anbieters Medivise installieren, um das Serviceangebot zu verbessern. Das Gerät war bereits gekauft und sollte am 18. Dezember in Betrieb genommen werden. Mit der Initiative sollten der Apothekenalltag erleichtert und Dienstleistungen wie Wiederholungsrezepte und Kundenberatungen optimiert werden.

Schäfer ging davon aus, dass der Telemedizin-Service nach deutschem Recht zulässig sei – konkret nach § 129 Absatz 5h des Sozialgesetzbuchs. Gemeinsam mit seiner Nachfolgerin Jasmin Ennulath sah er großes Potenzial in der Telemedizin, insbesondere für ländliche Regionen. Beide waren überzeugt, dass das Angebot Versorgungslücken vor Ort schließen könnte.

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Doch die zuständige Apothekerkammer lehnte das Vorhaben ab. Ennulath wurde mitgeteilt, dass der Terminal nicht im öffentlich zugänglichen Bereich der Apotheke aufgestellt werden dürfe. Trotz dieser Entscheidung betonte Tobias Leipold, Mitgründer und CSO von Medivise, dass es keine rechtlichen Hürden für die Installation gebe.

Die Ablehnung der Kammer verhindert vorerst den Einsatz des Terminals in der Apotheke. Da Schäfer die Geschäftsübergabe ansteht, bleibt die Zukunft des Telemedizin-Projekts ungewiss. Der Streit dreht sich dabei weniger um technische oder rechtliche Bedenken als vielmehr um unterschiedliche Auslegungen der Vorschriften.

Quelle