Gericht stoppt geplante Schließung des Hochschulstandorts Höxter
Stephen SchleichGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des Hochschulstandorts Höxter
Ein Gericht hat die Pläne der Hochschule Ostwestfalen-Lippe gestoppt, ihren Standort in Höxter zu schließen. Das Verwaltungsgericht Minden urteilte, dass eine vollständige Schließung des Campus rechtswidrig wäre. Die Entscheidung folgt auf einen Streit über den Versuch der Hochschule, Studiengänge an andere Standorte zu verlagern.
Die Hochschule hatte angekündigt, die Lehre in Höxter komplett einzustellen und die Studienangebote nach Detmold oder Lemgo zu verlegen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass ein solcher Schritt die Befugnisse der Einrichtung überschreiten würde. Nach dem Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen genießt der Standort Höxter expliziten Schutz und darf nicht vollständig aufgegeben werden.
Das Urteil bestätigt zudem, dass der Eingriff des Landes im vergangenen Jahr berechtigt war. Damals hatten Behörden die übergeordneten Auswirkungen auf die Hochschullandschaft in der Region geprüft. Nun verlangt die Landesregierung von der Hochschule einen detaillierten Plan, wie der Standort Höxter künftig genutzt werden soll.
Obwohl die Hochschule wirtschaftliche Defizite als Grund für die Schließung angeführt hatte, waren keine konkreten Vorbereitungen für die Stilllegung öffentlich gemacht worden. Die Gerichtsentscheidung unterstreicht, dass eine vollständige Campus-Schließung nach geltendem Recht nicht in Frage kommt.
Das Urteil zwingt die Hochschule Ostwestfalen-Lippe nun, ihre Strategie für Höxter zu überdenken. Studiengänge dürfen nicht verlegt werden, und der Standort muss in Betrieb bleiben. Die Hochschule muss nun ein nutzungskonformes Konzept entwickeln, um die Anforderungen des Landes zu erfüllen.






