NRW will Wasserrecht ändern, um schwimmende Solaranlagen massiv auszubauen
Hilde KochNRW will Wasserrecht ändern, um schwimmende Solaranlagen massiv auszubauen
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen des nationalen Wasserrechts, um schwimmende Solarprojekte zu fördern. Das Bundesland fordert eine Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes, um größere Anlagen auf seinen Gewässern zu ermöglichen. Behördenvertreter argumentieren, die aktuellen Vorschriften seien zu restriktiv und bremsten den Ausbau erneuerbarer Energien aus.
Derzeit dürfen schwimmende Solaranlagen nicht mehr als 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken und müssen einen 40 Meter breiten Abstand zum Ufer einhalten. Diese pauschalen Beschränkungen schufen laut Landesregierung unnötige Hürden, ohne stets dem Schutz aquatischer Ökosysteme zu dienen.
Im Januar übermittelte der Landesverband Erneuerbare Energien NRW dem Umweltminister des Landes, Oliver Krischer, entsprechende Vorschläge. Der Antrag sieht höhere Bedeckungsgrenzen sowie Einzelfall-Ausnahmen vor – abhängig von den lokalen Gewässerbedingungen. Krischer hob insbesondere den Niederrhein als vielversprechendes Gebiet für großflächige schwimmende Photovoltaik-Projekte hervor.
In der Region sind bereits sechs schwimmende Solarparks in Betrieb. Die größte Anlage mit 5,6 Megawatt Leistung in Bislich zeigt das Potenzial der Technologie auf. Gleichzeitig stieg der Marktpreis für Solarstrom im Oktober 2025 auf 6,980 Cent pro Kilowattstunde.
Die geplanten Novellen zielen darauf ab, die Oberflächenbegrenzungen und Abstandsregeln zu lockern. Bei einer Umsetzung könnten sie den Ausbau schwimmender Solarprojekte im gesamten Bundesland beschleunigen. Nordrhein-Westfalen hofft, dass die Bundesregierung seinem Antrag auf flexiblere Regelungen positiv gegenübersteht.
