Stichwahl in Düren: Wichtige Fristen und Infos für Wähler am 28. September 2025
Maria-Luise KensyStichwahl in Düren: Wichtige Fristen und Infos für Wähler am 28. September 2025
Stichwahl für den Posten des Landrats findet am 28. September 2025 in Düren statt
Wählerinnen und Wähler, die für die Wahl am 14. September die Briefwahl beantragt hatten, erhalten automatisch die Unterlagen für die Stichwahl zugesandt.
Frist für die Beantragung der Briefwahl endet am 26. September um 15:00 Uhr. Anträge können über einen QR-Code, online oder schriftlich eingereicht werden. Jeder Antrag muss persönliche Angaben, eine Unterschrift und eine Adresse enthalten. Bei Paaren oder Familien müssen alle wahlberechtigten Personen ihre Daten und Unterschriften angeben.
Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen nicht bis Anfang nächster Woche erhalten, sollten sich umgehend an das Wahlamt Düren wenden. Der Wahlbenachrichtigungsbrief vom 14. September bleibt für die Stichwahl gültig.
Für die Wahl vor Ort gelten dieselben Wahllokale wie am 14. September. Wähler müssen einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Weitere Informationen, darunter häufig gestellte Fragen, sind auf der Website der Stadt abrufbar.
Das Wahlamt Düren steht für Rückfragen zur Verfügung. Wähler werden aufgefordert, bei Problemen mit den Briefwahlunterlagen zeitnah zu handeln. Die Stichwahl soll die Besetzung des Landratspostens mit klaren Abläufen abschließen.






