Strengere Regeln für Baum- und Heckenschnitt: Was jetzt gilt
Neue Regeln zum Schneiden von Bäumen und Sträuchern: Artenschutz hat Vorrang
Zum Schutz der heimischen Tierwelt sind verschärfte Vorschriften für den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in Kraft getreten. Die bundesweite gesetzliche Schutzfrist gilt vom 1. März bis zum 30. September 2026. In diesem Zeitraum sind Rodungs- und Schnittarbeiten an Gehölzen stark eingeschränkt.
Ziel der Regelung ist es, brütende Vögel, Insekten und andere Tiere zu schützen, die auf Bäume, Hecken und Sträucher als Lebensraum angewiesen sind. Betroffen vom Verbot sind das Fällen, Auf-den-Stock-Setzen oder Entfernen von Bäumen außerhalb von Wäldern sowie das Schneiden von Hecken, lebenden Zäunen und Gebüschen.
Ausnahmen und Fristen Bis zum 28. Februar 2026 sind Rückschnittarbeiten noch erlaubt. Selbst außerhalb der Schutzzeit können jedoch größere Eingriffe – etwa das Fällen alter Bäume – eine vorherige artenschutzrechtliche Prüfung erfordern.
Ausnahmen von den Regelungen sind nur in seltenen Fällen möglich, etwa bei behördlich angeordneten Maßnahmen oder im öffentlichen Interesse. Hierfür ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Verstöße gegen die Vorschriften gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Weiterführende Informationen Für Rückfragen steht die Untere Naturschutzbehörde der Umweltagentur unter der E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.
Die Schutzbestimmungen gelten für alle Gehölze außerhalb von Waldgebieten. Wer umfangreiche Schnitt- oder Rodungsarbeiten plant, sollte die neuen Regelungen genau prüfen – bei Nichteinhaltung drohen Strafen nach den aktuellen Vorschriften.






